Haftungsausschluss / Verbindlichkeit

Die Gemeinde Buckenhof weist darauf hin, dass die im Wärmeleitplan dargestellten Ergebnisse unverbindlich sind und auf Basis überschlägiger Annahmen und mit Hilfe von Geoinformationssystemen berechnet wurden. Es ergibt sich aus den Darstellungen also zum einen keine Verbindlichkeit für die Gebäudeeigentümer, wie auch die Ergebnisse wegen der überschlägigen Berechnung nicht als alleinige Grundlage für darauf aufbauende Planungen herangezogen werden können. Der Wärmeleitplan ist in diesem Zusammenhang als übergeordnetes Planungsinstrument der Gemeinde Buckenhof zu verstehen, das Strategien für ganze Quartiere, nicht aber für das einzelne Gebäude, festhält.

Planungen für die individuelle Gebäudesanierung sind immer in Abhängigkeit zum Zustand des jeweiligen Gebäudes durch in diesem Bereich geschultes Fachpersonal durchzuführen. In der Rubrik Links sind weiterführende Links z.B. zu der Verbraucherzentrale oder den von der Deutschen Energieagentur (dena) zugelassenen EnergieeffizienzExperten für Förderprogramme des Bundes hinterlegt. Jede energetische Sanierung eines Gebäudes sollte zusammen mit einem solchen EnergieeffizienzExperten durchgeführt werden, da nur die zugelassenen EnergieeffizienzExperten die einschlägigen Förderprogramme des Bundes (Bundesförderung für effiziente Gebäude, BEG) begleiten dürfen. Die EnergieeffizienzExperten mussten dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie der dena hierfür das benötigte Fachwissen nachweisen. Der hier angebotene Wärmeleitplan für die Gemeinde Buckenhof ersetzt diese Fachberatung durch die Verbraucherzentrale oder durch einen EnegrieffizienzExperten ausdrücklich nicht!

Bei der Wärmeentwicklungsstategie handelt es sich darüber hinaus um unverbindliche Vorschläge für weitere Planungen für das jeweilige Quartier durch die Gemeinde (z.B. für die Erstellung eines energetischen Quartierskonzepts oder der Machbarkeitsstudie für ein regeneratives Wärmenetz). Aus der grundsätzlichen Strategie der Gemeinde ergibt sich jedoch kein Anspruch auf eine Umsetzung. Die Gemeinde Buckenhof wird die Vorschläge prüfen und beraten. Die Entscheidung darüber, ob weiterführende Planungen durchgeführt, und in welcher Art und Weise eine Umsetzung erfolgen wird, obliegt stets den (noch ausstehenden) Entscheidungen des Gemeinderats. Die Gemeinde Buckenhof wird entsprechende Entscheidungen zu gegebener Zeit ortsüblich ankündigen. Bitte achten Sie in diesem Zusammenhang auch auf die Ankündigen und Einladungen zu thematischen Gemeinderatssitzungen.